Freiheit und gewalt in-der gesellschaft

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Date

1983

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Uludağ Üniversitesi

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Wörtlich bedeutet Freiheit Selbstbestimmung des Menschen, und überall Freiheit von fremder Anordnung and fremden Zwang. Die Rechtsfreiheit besteht darin, dass niemand dem anderen befehlen kann, wenn er nicht zustimmt. Demnach bedeutet Freiheit, dass der Mensch ohne Zwang selbst darüber entscheidet, was er tun oder unterlassen wile. Begriff der Freiheit umfasst gleichermassen die menschlichen Faehigkeiten, eigenen Willen zu entwickeln, wie die Abwesenheit des aeusseren Zwanges. Jedoch darf Freiheit nicht als Willkür verstanden werden. ıst sie auch nicht mit einem Zwang vereinbar, der den Willen und die Einsicht des einzelnen ausschaltet, so ist die Freiheit doch an Grenzen und Regeln gebunden. Man darf seine Freiheit nicht auf Kosten der Freiheit der anderen Menschen missbrauchen. Zwar setzt das Gewissen die Freiheit des Menschen voraus, das Vermögen und sein Verhalten selbst zu bestim men, aber in mannigfacher Hinsicht ist Freiheit als selbsttaetiğe Bestimmung gesoll ter Verhaltenspotentialitaeten beschraenkt. Der Mensch steht in einer Fülle von natürlichen und sozial-kulturellen Zusammenhaengen, die er nicht abschütteln kann. Alle Freiheit findet ihre Grenzen an der Freiheit des lll)deren. Daher muss das positive Recht die Grundrechte notwendig beschraenken; das Naturrecht laesst sich nicht unmodifiziert in die Wirklichkeit transponieren. Aus den naturrechtlichen Menschenrechten werden darnit positive subjektive Rechte.

Description

Keywords

Freiheit in der gesellschaft, Gewalt, Begriff der freiheit, Historische entwicklung

Citation

Karapınar, İ. (1983). ''Freiheit und gewalt in-der gesellschaft''. Uludağ Üniversitesi İktisadi ve İdari Bilimler Fakültesi Dergisi, 4(2), 321-339.