Yayın:
Die verwendungsersatzansprüche des besitzers im Deutschen recht

Küçük Resim

Tarih

Akademik Birimler

Kurum Yazarları

Pulaşlı, Hasan

Yazarlar

Danışman

Dil

Türü

Yayıncı:

Uludağ Üniversitesi

Dergi Başlığı

Dergi ISSN

Cilt Başlığı

Özet

Das BGB gebraucht zwar die Begriffe "Verwendungen und Aufwendungen" an den verschiedensten Stellen, gibt aber nirgends eine Definition. Demgemaess soll zunaechst die begriffliche Bedeutung der Verwendung ermittelt werden. Es ist zunaechst anzumerken, dass die "Verwendung" begrifflich enger ist als die "Aufwendung". Man versteht unter Aufwendungen jede freiwillige Aufopferung von Vennögenswer· tungen, die jemand flir einen bestimmten Zweck für die interessen eines anderen erbracht hat Bei dieser Aufopferung kann es sich um Sachen, Arbeitskraft, Geld, Rechte oder Eingehung sowie übernahme von Verbindlichkeiten handeln. Die im gemeinen Recht als impensen" genannten Verwendungen sind aile sachbezogene Aufwendungen, die der Sache zugutekommen sollen oder zumindest sollten, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Wert der Sache durch die Massnalımen erhöht, wiederhergestellt, verbessert oder auch deren Zweck grundlegend geaendert wurde.

Açıklama

Kaynak:

Anahtar Kelimeler:

Konusu

Deutsches recht, Inhaber, Anwendungssystem, Inhalt der untersuchung, Der begrjff und umfang der verwendung, Nützliche verwendungen

Alıntı

Pulaşlı, H. (1983). ''Die verwendungsersatzansprüche des besitzers im Deutschen recht''. Uludağ Üniversitesi İktisadi ve İdari Bilimler Fakültesi Dergisi, 4(2), 281-295.

Koleksiyonlar

Endorsement

Review

Supplemented By

Referenced By

4

Views

20

Downloads